AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ganzheitliche Prophylaxe Akademie

Geschäftsbereich Praxiscoaching, Schulungen in der zahnärztlichen Praxis

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen mit dem Unternehmen Ganzheitliche Prophylaxe Akademie für Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich des Prophylaxecoachings in der zahnärztlichen Praxis.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Ganzheitliche Prophylaxe Akademie ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2 Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen

a) Das Unternehmen Ganzheitliche Prophylaxe Akademie erbringt diverse Beratungs- und Dienstleistungen zur Unterstützung von Kunden im Bereich Optimierung der Durchführung  von zahnmedizinischen Prophylaxeleistungen, Parodontalbehandlungen und Schulungen in diesem Bereich.

b) Art, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Angebot und dem Auftrag bestimmt. Ganzheitliche Prophylaxe Akademie ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Es besteht keine Erfolgsgarantie.

c) Nebenabreden oder Abänderungen, die die Art oder den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Ganzheitliche Prophylaxe Akademie dem Kunden unverzüglich mit.

d) Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Mit Zugang der schriftlichen bzw. mündlichen Auftragsbestätigung des Kunden kommt der Vertrag mit Ganzheitliche Prophylaxe Akademie zustande.

3 Vergütung/Zuschläge für Sonn- und Feiertrage/Reisekosten/Fälligkeit

a) Die Vergütung wird jeweils in dem zugrundeliegenden Angebot/Auftrag festgelegt.

b) Reisekosten sind von dem Kunden zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung wie folgt zu erstatten.

  • Fahrtkosten PKW werden mit der in der Auftragsbestätigung angegebenen Höhe pro Kilometer berechnet
  • Fahrtkosten Bahn werden nach Aufwand weiterberechnet.
  • Flugkosten werden nach Aufwand weiterberechnet.
  • Kosten bei Übernachtungen werden nach Aufwand weiterberechnet.
  • Stornierungskosten bei Flugbuchung/Hotelbuchung

c) Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erbringung der Dienstleistung und Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die fällige Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

d) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von Ganzheitliche Prophylaxe Akademie anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

4 Stornierung / Stornierungskosten

a) Mündlich oder schriftlich vereinbarte/reservierte Termine für Ganzheitliche Prophylaxe Akademie können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung/Termin kostenfrei schriftlich storniert werden.

b) Zwischen der 6. und 3. Woche vor dem Termin kann der Kunde einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellt Ganzheitliche Prophylaxe Akademie dem Kunden 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung in Rechnung.

c) Bei Absagen/Stornierungen eines Kunden innerhalb von 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin werden dem Kunden 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung in Rechnung gestellt. Bei Absagen/Stornierungen kürzer als vier Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin wird die volle vereinbarte Vergütung berechnet.Diese Ersatzansprüche sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschalisiert. Dem Kunden ist es ausdrücklich gestattet den Nachweis zu führen, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das vorgenannte gilt auch bei Nichterscheinen.

d) Nimmt der Kunde nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

e) Ganzheitliche Prophylaxe Akademie behält sich das Recht vor auch mündlich vereinbarte Termine bei Absagen entsprechend der oben aufgeführten Zeiten in Rechnung zu stellen.

5 Haftung

a) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ganzheitliche Prophylaxe Akademie, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

b) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Ganzheitliche Prophylaxe Akademie nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

c) Die Einschränkungen der Abs. a und b gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Ganzheitliche Prophylaxe Akademie, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

6 Datenschutz

a) Ganzheitliche Prophylaxe Akademie verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von Ganzheitliche Prophylaxe Akademie zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht an der Vertragsabwicklung beteiligt sind. Der Kunde willigt in die beschriebene Speicherung und Verwendung seiner Daten ein.

b) Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von Ganzheitliche Prophylaxe Akademie über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

c) Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch Ganzheitliche Prophylaxe Akademie finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Homepage.

d) Ganzheitliche Prophylaxe Akademie erhält zum Teil Einsicht in Patientendaten des Kunden, diese werden von Ganzheitliche Prophylaxe Akademie nicht weitergegeben, diese Daten unterliegen ausdrücklich der Schweigepflicht. 

7 Sonstiges, Rechtswahl und Gerichtsstand

a) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen internationalen Privatrechts.

b) Ist der Kunde Kaufmann iSd. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Ganzheitliche Prophylaxe Akademie Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.